Wann darf die HanseMerkur einen Vertrag der Krankentagegeldversicherung selbst kündigen? In den ersten Versicherungsjahren bestehen begrenzte Kündigungsmöglichkeiten, doch die HanseMerkur verzichtet in vielen Fällen darauf – etwa bei längeren Karenzzeiten neben einer Krankheitskostenvollversicherung. Auch Fristen für einen Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht und Sonderregeln bei Teilkündigungen sind festgelegt.
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Voraussetzung ist, dass kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
Dazu gelten folgende Regelungen:
- Der Versicherer beschränkt sein ordentliches Kündigungsrecht auf den Ablauftermin des zweiten und dritten Versicherungsjahres.
- Für Krankentagegeldversicherungen mit einer Karenzzeit von 42 Tagen und länger verzichtet der Versicherer auch auf das vorstehend genannte Kündigungsrecht, sofern die Krankentagegeldversicherung neben einer Krankheitskostenvollversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung besteht.
- Der Versicherer verzichtet ferner auf das vorstehend genannte Kündigungsrecht für Krankentagegeldversicherungen mit einer Karenzzeit von weniger als 42 Tagen, wenn die versicherte Person aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge ausscheidet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung für ambulante und stationäre Heilbehandlung beantragt wurde und dieser Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss beginnt. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
Der Versicherer kann wegen Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, wenn seit Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages mehr als drei Jahre verstrichen sind. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen, Tarife oder auf nachträgliche Erhöhungen des Krankentagegeldes beschränkt werden.
Für tariflich vorgesehene Anpassungen des Versicherungsschutzes, die nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres beginnen, verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Erklärt der Versicherungsnehmer die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife, kann der Versicherer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Aufhebung des übrigen Teils der Versicherung verlangen. Diese Aufhebung erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird.
Der Versicherer verzichtet auf dieses ordentliche Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026