Wann muss eine eitsunfähigkeit der HanseMerkur gemeldet werden, damit das Krankentagegeld nicht gekürzt wird? Wer Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung erhalten möchte, muss bestimmte Mitwirkungspflichten beachten – von der fristgerechten Anzeige über ärztliche Untersuchungen bis hin zur Meldung eines Berufswechsels oder einer weiteren Versicherung.
Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist. Die Anzeige erfolgt durch Vorlage eines Nachweises. Geht die Anzeige verspätet zu, kann das Krankentagegeld bis zum Zugangstag gekürzt werden oder ganz entfallen. Eine Zahlung vor dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt jedoch nicht.
Eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist nachzuweisen. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist dem Versicherer binnen drei Tagen anzuzeigen.
Der Eintritt von Arbeitsunfähigkeit ist spätestens innerhalb der ersten Woche nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit anzuzeigen. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit kann der Versicherer wöchentliche Nachweise verlangen. Diese sollen auf den Vordrucken des Versicherers erbracht werden.
Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen.
Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
Die versicherte Person hat für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu sorgen. Sie hat insbesondere die Weisungen des Arztes gewissenhaft zu befolgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hat die versicherte Person sich einer fortlaufenden Heilbehandlung zu unterziehen.
Jeder Berufswechsel der versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen.
Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026