Ab wann greift der Schutz beim Krankentagegeld der HanseMerkur? Maßgeblich ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt – frühestens jedoch nach Abschluss des Vertrages und nach Ablauf der Wartezeiten. Hier erfahren Sie, welche Versicherungsfälle abgedeckt sind und unter welchen Voraussetzungen sogar vor Vertragsabschluss eingetretene Fälle berücksichtigt werden.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Maßgeblich ist hierfür insbesondere der Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung. Außerdem beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf von Wartezeiten.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
Bei Vertragsänderungen gelten die vorstehenden Regelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Zugunsten des Versicherungsnehmers werden für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss beziehungsweise vor einer Vertragsänderung eingetreten sind, Leistungen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass diese dem Versicherer angezeigt worden sind und insoweit keine entgegenstehenden Besonderen Bedingungen vereinbart wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026