Was passiert mit dem Krankentagegeld der HanseMerkur, wenn das Versicherungsverhältnis endet? Hier wird erklärt, wann der Versicherungsschutz erlischt, welche Frist bei einer Kündigung durch den Versicherer für laufende Versicherungsfälle gilt und was beim Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit für die Leistungspflicht gilt.
Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Das gilt auch für schwebende Versicherungsfälle.
Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis, so endet der Versicherungsschutz für schwebende Versicherungsfälle erst am dreißigsten Tag nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Endet das Versicherungsverhältnis, weil eine der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit wegfällt oder weil Berufsunfähigkeit eintritt, so bestimmt sich die Leistungspflicht nach den hierfür geltenden Regelungen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026