Wie berechnet die HanseMerkur die Beiträge für das Krankenhaustagegeld und was passiert, wenn die versicherte Person eine neue Altersgruppe erreicht? Hier wird erklärt, wie Altersgruppen, das tarifliche Lebensalter sowie das Geschlecht in die Beitragsberechnung einfließen und wann bei höherem Risiko oder Vertragsänderungen ein Zuschlag fällig wird.
Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. Sie erfolgt nach Altersgruppen. Ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das tarifliche Lebensalter der versicherten Person dem Endalter einer Altersgruppe entspricht, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten. Als tarifliches Lebensalter gilt die Differenz zwischen dem erreichten Kalenderjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Bei einer Änderung der Beiträge – auch durch eine Änderung des Versicherungsschutzes – werden das Geschlecht und das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter (die Altersgruppe) der versicherten Person berücksichtigt. In Bezug auf das Geschlecht gilt dies nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden.
Bei Beitragsänderungen kann der Versicherer auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026