Warum kann sich der Beitrag zum Krankenhaustagegeld der HanseMerkur ändern? Steigen die Heilbehandlungskosten oder werden medizinische Leistungen häufiger in Anspruch genommen, vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen – und passt bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent die Beiträge an.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern, zum Beispiel wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Deshalb vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen.
Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 v. H., werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft. Soweit erforderlich, werden sie mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden. Außerdem können tariflich vorgesehene Leistungshöchstbeträge erhöht werden – auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres – sowie Tagegelder.
(2) (entfallen)
(3) Beitragsanpassungen sowie Änderungen von eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026