Ab wann greift der Schutz beim Krankenhaustagegeld der HanseMerkur? Drei Monate allgemeine Wartezeit gelten ab Versicherungsbeginn – mit klaren Ausnahmen bei Unfällen und bestimmten Infektionskrankheiten sowie besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie und Zahnbehandlung.
Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt:
- bei Unfällen;
- bei folgenden akuten Infektionskrankheiten: COVID-19, Röteln, Masern, Windpocken, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Ziegenpeter (Mumps), spinale Kinderlähmung, epidemische Genickstarre, Ruhr, Paratyphus, Typhus, Flecktyphus, Cholera, Pocken, Wechselfieber und Rückfallfieber;
- für den Ehegatten oder Lebenspartner einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Schließung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft beantragt wird.
Die besonderen Wartezeiten betragen:
- für Entbindung und Psychotherapie acht Monate;
- für Zahnbehandlung, Zahnersatz (Inlays, Zahnprothetik, Brücken, Kronen sowie Implantate) und Kieferorthopädie sechs Monate.
Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn die Versicherung in Verbindung mit einer ärztlichen Untersuchung beantragt wird.
Soweit sich bei Änderung des Versicherungsschutzes in dem neu gewählten Tarif, der neu gewählten Tarifklasse oder -stufe Mehrleistungen ergeben, gelten die Bestimmungen über die Wartezeiten sinngemäß. Dies gilt nicht, wenn zugunsten des Versicherungsnehmers in Tarifen mit Leistungsanpassung etwas anderes bestimmt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung 2026