Was passiert mit dem Krankenhaustagegeld der HanseMerkur, wenn der Versicherungsnehmer stirbt oder ins Ausland zieht? Hier erfahren versicherte Personen, wie sie den Vertrag nach einem Todesfall fortsetzen können, welche Frist dafür gilt und welche Folgen ein dauerhafter oder vorübergehender Umzug in einen anderen Staat hat.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Dazu müssen sie den künftigen Versicherungsnehmer benennen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet das Versicherungsverhältnis insoweit.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen als die genannten Staaten, endet das Versicherungsverhältnis insoweit. Dies gilt nicht, wenn es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung kann der Versicherer einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen als die genannten Staaten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Europäische Staaten, die nicht zu den genannten Staaten gehören, werden diesen gleichgestellt. Dies gilt auch für die außereuropäischen Teile der Türkei und Russlands.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung 2026