Wo wird eigentlich geklagt, wenn es um die Krankenhaustagegeld-Versicherung der HanseMerkur Streit gibt? Ob der Versicherungsnehmer verklagt wird oder selbst gegen die HanseMerkur vorgeht – und was bei einem Umzug ins Ausland gilt, hängt jeweils vom Wohnsitz und vom Sitz des Versicherers ab.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Hat er keinen Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können wahlweise eingereicht werden:
- bei dem Gericht am Sitz des Versicherers oder
- bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers.
Das Gericht am Sitz des Versicherers ist zuständig, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Der Versicherungsnehmer verlegt nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung 2026