Wann darf sich der Beitrag zum Krankenhaustagegeld der HanseMerkur ändern und was passiert dann mit Selbstbeteiligung, Risikozuschlag und Tagegeld? Hier wird beschrieben, dass der Versicherer mindestens einmal jährlich die kalkulierten mit den tatsächlich erforderlichen Leistungen vergleicht und Beiträge bei einer Abweichung von mehr als fünf Prozent mit Zustimmung des Treuhänders anpassen kann.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür können zum Beispiel steigende Heilbehandlungskosten, eine häufigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder eine steigende Lebenserwartung sein.
Aus diesem Grund vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Im Zuge einer Beitragsanpassung werden auch der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag sowie der für die Betragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag mit den jeweils kalkulierten Zuschlägen verglichen und, soweit erforderlich, angepasst.
Als Beobachtungseinheiten gelten:
- Männer
- Frauen
- Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden)
- Kinder/Jugendliche
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5.
Sofern für eine Beobachtungseinheit eine Beitragsanpassung erforderlich ist, ist der Versicherer zugleich berechtigt, die tariflich vorgesehenen Leistungshöchstbeträge – auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres – sowie die Tagegelder mit Zustimmung der Treuhänder für alle Beobachtungseinheiten zu erhöhen. Änderungen erfolgen ab dem Termin der Beitragsanpassung, sofern nicht mit Zustimmung der Treuhänder ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung 2026