Was passiert, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert oder ein Gericht eine Vertragsklausel kippt? Beim Krankenhaustagegeld der HanseMerkur darf der Versicherer die Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen anpassen – kontrolliert durch einen unabhängigen Treuhänder und mit festen Fristen, ab wann die Änderungen gelten.
Bei einer Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Voraussetzung ist, dass die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt haben.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
(2) Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Dies ist möglich, wenn die neue Regelung zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung 2026