Wann dürfen versicherte Personen in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und Beitragsminderung wechseln? Bei der HanseMerkur kann der Versicherungsnehmer für seine Krankheitskostenvollversicherung einen solchen Wechsel verlangen, sofern bestimmte Voraussetzungen wie Vertragsbeginn, Alter, Rentenanspruch oder Hilfebedürftigkeit erfüllt sind.
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können. Dieser Wechsel ist möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung erfolgte ab dem 1. Januar 2009.
- Die versicherte Person hat das 55. Lebensjahr vollendet.
- Die versicherte Person hat das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfüllt aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und hat diese Rente beantragt.
- Die versicherte Person bezieht ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften.
- Die versicherte Person ist hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.
Zur Gewährleistung dieser Beitragsbegrenzungen wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben.
Inhalte aus: Bedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung 2026