Was müssen Sie bei der HanseMerkur HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankenversicherung beachten, wenn Sie ins Krankenhaus kommen oder eine zweite Versicherung abschließen? In der Krankenversicherung gelten klare Pflichten: von der Auskunft über den Versicherungsfall über ärztliche Untersuchungen bis hin zur Meldung weiterer Versicherungen und der Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.
Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung wird verzichtet. Die Regelung zu den Folgen einer Behandlung in einer gemischten Anstalt bleibt hiervon unberührt.
Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die erforderlich ist, um den Versicherungsfall oder die Leistungspflicht des Versicherers und deren Umfang festzustellen.
Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Außerdem hat sie alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind.
Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen, oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.
Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.
Für Personen, die Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen haben, ist die Möglichkeit zur Befreiung von Zuzahlungen beim Träger der GKV wegen Überschreitens der individuellen Belastungsgrenze wahrzunehmen. Der Versicherer ist über jede erteilte Befreiung unverzüglich in Textform zu informieren.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung 2026