Ab wann zahlt die HanseMerkur HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankenversicherung im Leistungsfall? Der Versicherungsschutz dieser Krankenversicherung startet zum vereinbarten Zeitpunkt, aber nie vor Vertragsabschluss und nie vor Ablauf der Wartezeiten. Außerdem klärt sich, wie Neugeborene und adoptierte Kinder ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeiten einbezogen werden können.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Er beginnt jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Als Abschluss gilt insbesondere der Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung. Außerdem beginnt der Schutz nicht vor Ablauf von Wartezeiten.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind, sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.
Bei Vertragsänderungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Zugunsten des Versicherungsnehmers werden für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss oder Vertragsänderung eingetreten sind, Leistungen zur Verfügung gestellt, wenn diese dem Versicherer entsprechend angezeigt worden sind und insoweit keine entgegenstehenden Besonderen Bedingungen vereinbart wurden.
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt. Voraussetzung ist:
- Am Tage der Geburt ist ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert.
- Die Anmeldung zur Versicherung erfolgt spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend.
Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
Werden Neugeborene auf diese Weise mitversichert, so erstreckt sich ihr Versicherungsschutz ohne Risikozuschlag auch auf die Behandlung von Geburtsfehlern, angeborenen Anomalien und vererbten Krankheiten.
Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung Beamte 2026