Wo können Versicherte der HanseMerkur Krankenversicherung AG in der privaten Pflegepflichtversicherung klagen, wenn es zum Streit aus dem Versicherungsverhältnis kommt? Für solche Klagen ist der Weg zu den Sozialgerichten vorgesehen, und es ist genau festgelegt, welches Gericht örtlich zuständig ist – abhängig von Sitz, Wohnsitz, Aufenthaltsort oder dem Beschäftigungsort des Versicherungsnehmers.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.
Örtlich zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher, ist das Sozialgericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer seinen Aufenthaltsort hat.
Steht der Versicherungsnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis, kann er auch vor dem für den Beschäftigungsort zuständigen Sozialgericht klagen.
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