Was passiert mit der Krankentagegeldversicherung der HanseMerkur Krankenversicherung AG, wenn der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person stirbt oder ins Ausland zieht? Hier erfahren Versicherte, wie sie den Vertrag nach einem Todesfall fortsetzen können, welche Frist dafür gilt und unter welchen Voraussetzungen das Versicherungsverhältnis bei einem Umzug in einen anderen Staat endet oder weitergeführt wird.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Dazu müssen sie den künftigen Versicherungsnehmer benennen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet das Versicherungsverhältnis insoweit, das heißt für diese Person.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die ausdrücklich genannten zulässigen Staaten, endet das Versicherungsverhältnis insoweit. Dies gilt nicht, wenn es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Im Rahmen einer solchen anderweitigen Vereinbarung kann der Versicherer einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen.
Wird der gewöhnliche Aufenthalt nur vorübergehend in einen anderen Staat als die genannten zulässigen Staaten verlegt, kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung Beamte 2026