Wo muss eigentlich geklagt werden, wenn es zwischen Ihnen und der HanseMerkur Krankenversicherung AG zum Streit über Ihre Krankenversicherung kommt? Hier erfahren Sie, welches Gericht für Klagen gegen den Versicherungsnehmer und welches für Klagen gegen den Versicherer zuständig ist – und was bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland gilt.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Hat er keinen Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Klagen gegen den Versicherer können wahlweise eingereicht werden:
- bei dem Gericht am Sitz des Versicherers oder
- bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers.
Das Gericht am Sitz des Versicherers ist zuständig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer verlegt nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung Beamte 2026