Was passiert, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert oder ein Gericht eine Klausel kippt? Bei der HanseMerkur HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankenversicherung dürfen die Versicherungsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden – etwa durch einen unabhängigen Treuhänder oder bei einer höchstrichterlichen Entscheidung, jeweils mit klaren Fristen, ab wann die Neuregelung gilt.
Verändern sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens nicht nur vorübergehend, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an diese veränderten Verhältnisse angepasst werden. Voraussetzung dafür ist:
- Die Änderungen erscheinen erforderlich, um die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend zu wahren.
- Ein unabhängiger Treuhänder hat die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Wurde eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch eine höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das ist möglich, wenn:
- dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist, oder
- das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung Beamte 2026