Wann darf man eigene Ansprüche gegen Beitragsforderungen der HanseMerkur HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankenversicherung verrechnen? In der Krankenversicherung ist eine Aufrechnung des Versicherungsnehmers nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig – nämlich dann, wenn die eigene Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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