Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht umfasst der Versicherungsschutz die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Zugleich erhält der Versicherer eine weitreichende Vollmacht, um Schäden abzuwickeln, Prozesse zu führen und im Namen des Versicherungsnehmers zu handeln.
1) Der Versicherungsschutz umfasst:
- a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
2) Vollmacht des Versicherers:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
3) Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
4) Aufhebung oder Minderung einer Rente:
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Tierhaftpflicht kümmert sich bei einem Schadensfall zunächst darum, zu prüfen, ob überhaupt eine Haftung besteht. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für Sie ab, berechtigte Ansprüche übernimmt er. Damit das reibungslos läuft, darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers handeln, Erklärungen abgeben und einen Prozess führen. Auch bei einem Strafverfahren und bei Rentenansprüchen kann der Versicherer im entsprechenden Rahmen tätig werden.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherungsschutz der HanseMerkur Tierhaftpflicht?
Er umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann sind Schadensersatzverpflichtungen berechtigt?
Berechtigt sind sie dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden eigene Anerkenntnisse oder Vergleiche den Versicherer?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer trägt die Kosten eines Prozesses?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen, und trägt den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
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