Die HanseMerkur Tierhaftpflicht schützt private Tierhalter vor den Folgen ihrer gesetzlichen Haftpflicht für die im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. Erfahren Sie, welche Tiere angegeben werden müssen und wann der Schutz für Halter von Jagdhunden nicht greift.
Versichert ist:
- Im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
- Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Nicht versichert ist:
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Tierhaftpflicht kommt für die gesetzliche Haftpflicht auf, die entstehen kann, wenn Sie als privater Halter der im Versicherungsschein genannten Tiere in die Verantwortung geraten. Damit der Beitrag korrekt berechnet werden kann, sollten alle Tiere derselben Gattung angegeben werden. Für Jagdhunde greift der Schutz nicht, sofern hierfür bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist über die HanseMerkur Tierhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter des bzw. der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere – im Umfang der jeweiligen Bestimmungen.
Muss ich alle meine Tiere angeben?
Ja. Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Gilt der Schutz nur für privat gehaltene Tiere?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Inhalte aus: HanseMerkur Tierhaftpflicht
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