Die HanseMerkur Tierhaftpflicht bietet speziellen Versicherungsschutz für Hunde, um Haftungsrisiken für Hundebesitzer abzusichern.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
a) als Halter von Welpen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren;
b) aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z. B. Turniere, Hunde-/Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing, Flyball), Schauvorführungen, Hundelehrgängen und -prüfungen, sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
c) aus der privaten Nutzung des Hundes zu therapeutischen Zwecken (z. B. auch Lesehunde und
Mantrailing-Hunde).
d) aus dem Führen ohne Leine und Maulkorb.