Mit der HanseMerkur Tierhaftpflicht sichern Hundebesitzer ihre gesetzlichen Haftungsrisiken ab. Der Versicherungsschutz reicht vom Halten von Welpen über Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen, Lehrgänge und Prüfungen bis zur therapeutischen Nutzung des Hundes sowie dem Führen ohne Leine und Maulkorb.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Halter von Welpen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren;
- aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z. B. Turniere, Hunde-/Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing, Flyball), Schauvorführungen, Hundelehrgängen und -prüfungen, sowie den Vorbereitungen hierzu (Training);
- aus der privaten Nutzung des Hundes zu therapeutischen Zwecken (z. B. auch Lesehunde und Mantrailing-Hunde);
- aus dem Führen ohne Leine und Maulkorb.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur Tierhaftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht rund um den Hund in verschiedenen Situationen ab. Dazu gehören Welpen im ersten Lebensjahr, wenn das Muttertier bereits über den Vertrag versichert ist, die Teilnahme an Hundesport und Vorführungen einschließlich Training, der Einsatz des Hundes zu therapeutischen Zwecken sowie das Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Angaben.
Häufige Fragen
Sind Welpen über die HanseMerkur Tierhaftpflicht mitversichert?
Ja. Versichert ist die Haftpflicht als Halter von Welpen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Eine Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren.
Ist die Teilnahme an Hundesportveranstaltungen abgedeckt?
Ja. Versichert ist die private Teilnahme an Hundesportveranstaltungen wie Turnieren, Hunde-/Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog-Dancing und Flyball sowie an Schauvorführungen, Hundelehrgängen und -prüfungen, einschließlich der Vorbereitungen hierzu (Training).
Ist der Einsatz des Hundes zu therapeutischen Zwecken versichert?
Ja. Versichert ist die private Nutzung des Hundes zu therapeutischen Zwecken, zum Beispiel auch als Lesehunde und Mantrailing-Hunde.
Besteht Schutz auch beim Führen ohne Leine und Maulkorb?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb ist mitversichert.
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