Die HanseMerkur Tierhaftpflicht schützt Tierhalter bei Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt, durch tierische Ausscheidungen sowie bei Flurschäden. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – für umfassenden Schutz im Alltag mit dem Tier.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt,
- Schäden durch tierische Ausscheidungen,
- Flurschäden.
Was bedeutet das konkret?
Als Halterin oder Halter haften Sie unter Umständen für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Die HanseMerkur Tierhaftpflicht springt bei bestimmten typischen Situationen ein: wenn es zu einem gewollten oder ungewollten Deckakt kommt, wenn tierische Ausscheidungen einen Schaden verursachen oder wenn Ihr Tier Flurschäden anrichtet. Abgesichert ist dabei Ihre gesetzliche Haftpflicht als Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch den Deckakt abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Sind Schäden durch tierische Ausscheidungen mitversichert?
Ja, Schäden durch tierische Ausscheidungen sind über die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers abgedeckt.
Werden Flurschäden von der HanseMerkur Tierhaftpflicht übernommen?
Ja, Flurschäden zählen zu den versicherten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]