Die HanseMerkur Tierhaftpflicht behandelt Veränderungen des versicherten Risikos, die für die Anpassung des Versicherungsschutzes entscheidend sind.
Es ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert:
(1) aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
a) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
b) für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
(2) aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.