Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht sorgt die Beitragsregulierung dafür, dass der Versicherungsschutz stets zu den aktuellen Gegebenheiten passt. Erfahren Sie, welche Mitteilungspflichten gelten, welche Fristen einzuhalten sind, wann eine Vertragsstrafe droht und wie sich Änderungen des Risikos auf Ihren Beitrag auswirken.
1. Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind.
- Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
- Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
- Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen.
- Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
2. Berichtigung des Beitrags (Beitragsregulierung):
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
- Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
- Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
3. Folgen einer unterlassenen Mitteilung:
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
- Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, sollten Sie das der HanseMerkur mitteilen, sobald Sie dazu aufgefordert werden – auch ein Hinweis auf der Beitragsrechnung gilt als Aufforderung. Auf Basis dieser Angaben passt der Versicherer Ihren Beitrag an: Er kann sich erhöhen oder verringern. Wer die Angaben rechtzeitig und korrekt macht, vermeidet Nachteile wie eine Nachzahlung oder eine Vertragsstrafe. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn Sie den Beitrag für mehrere Jahre im Voraus zahlen.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss ich Änderungen mitteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag bei einer Änderung berichtigt?
Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Wann wird ein zu viel gezahlter Beitrag zurückerstattet?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Gelten diese Regeln auch bei Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre?
Ja, die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]