Mit der HanseMerkur Tierhaftpflicht sind Mietsachschäden abgedeckt – also Schäden an fremden, gemieteten Sachen und die daraus entstehenden Vermögensschäden. Erfahren Sie, welche Höchstersatzleistungen und Selbstbehalte für Wohnräume, bewegliche Sachen, Immobilien und Transportanhänger gelten und welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an:
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a) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. EUR je Versicherungsfall. -
b) beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen.
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. -
c) fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. -
d) Immobilien und Grundstücken (z. B. Stallungen, Reithallen und Weiden ...).
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. -
e) Pferde- und Hundetransportanhängern (sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht).
Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 250 EUR selbst zu tragen.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- d) Schäden infolge von Schimmelbildung,
- e) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- f) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- g) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier etwas beschädigt, das Sie gemietet, geliehen oder gepachtet haben, springt die HanseMerkur Tierhaftpflicht im Rahmen der Mietsachschäden ein. Je nachdem, um welche Art von Sache es sich handelt – etwa Wohnräume, bewegliche Gegenstände, Immobilien oder Transportanhänger – gelten unterschiedliche Höchstersatzleistungen und teilweise ein Selbstbehalt. Für bestimmte Schadenarten, zum Beispiel durch Verschleiß, Schimmel oder an Wertsachen und Fahrzeugen, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden in der HanseMerkur Tierhaftpflicht?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei Schäden an gemieteten Wohnräumen?
Für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden beträgt die Höchstersatzleistung 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Muss ich bei Mietsachschäden einen Selbstbehalt tragen?
Ja, je nach Schadenart. Bei beweglichen Sachen in Hotelzimmern und ähnlichen Unterkünften, fremden beweglichen Sachen sowie Immobilien und Grundstücken trägt der Versicherungsnehmer 150 EUR je Versicherungsfall selbst. Bei Pferde- und Hundetransportanhängern sind es 250 EUR je Versicherungsfall.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, Glasschäden (soweit besonders versicherbar), Schäden durch Schimmelbildung, Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, an Schmuck- und Wertsachen sowie an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Sind Schäden an Pferde- und Hundetransportanhängern mitversichert?
Ja, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall, der Selbstbehalt liegt bei 250 EUR je Versicherungsfall.
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