Die HanseMerkur Tierhaftpflicht bietet umfassenden Schutz für Reittiere und Zugtiere, um Haftungsrisiken für Tierhalter abzusichern.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
a) als Halter von Fohlen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren,
b) aus der privaten Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen (z. B. Pferderennen und -turniere,
Distanzritte), Schauvorführungen, Reitunterricht sowie den Vorbereitungen hierzu (Training),
c) aus der privaten Nutzung des Pferdes zu therapeutischen Zwecken,
d) aus der Erteilung von Reitunterricht, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt,
e) aus dem Reiten mit und ohne Sattel, sowie aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser Zäumung,
f) aus dem Führen von Handpferden,
g) aus der unentgeltlichen Überlassung/Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko),
h) aus der Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden aus der Zurverfügungstellung von Reittieren zu Vereinszwecken und/oder für Veranstaltungen;
b) wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren);
c) aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen Verleih von Reittieren.