Wer Reit- oder Zugtiere hält, sichert mit der HanseMerkur Tierhaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter ab – von Fohlen ab Geburt über Pferdesportveranstaltungen, therapeutische Nutzung und Reitunterricht bis hin zu Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten. Erfahren Sie, welche Nutzungen versichert sind und welche Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Halter von Fohlen ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren;
- aus der privaten Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen (z. B. Pferderennen und -turniere, Distanzritte), Schauvorführungen, Reitunterricht sowie den Vorbereitungen hierzu (Training);
- aus der privaten Nutzung des Pferdes zu therapeutischen Zwecken;
- aus der Erteilung von Reitunterricht, sofern dieser nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt;
- aus dem Reiten mit und ohne Sattel, sowie aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser Zäumung;
- aus dem Führen von Handpferden;
- aus der unentgeltlichen Überlassung/Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko);
- aus der Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche:
- wegen Schäden aus der Zurverfügungstellung von Reittieren zu Vereinszwecken und/oder für Veranstaltungen;
- wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren);
- aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen Verleih von Reittieren.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht springt ein, wenn Ihr Reit- oder Zugtier einem Dritten einen Schaden zufügt und Sie als Halter dafür geradestehen müssen. Abgedeckt sind viele typische private Situationen rund um das Pferd – vom Reiten über den Reitunterricht bis zu Kutschfahrten. Manche Nutzungen, etwa der gewerbliche Verleih oder die Betreuung fremder Pensionstiere, gehören jedoch nicht zum Schutz und sind ausdrücklich ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Fohlen automatisch mitversichert?
Ja, Fohlen sind ab ihrer Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres mitversichert, wenn die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind. Eine Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren.
Ist die Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen abgedeckt?
Ja, versichert ist die private Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen wie Pferderennen und -turnieren oder Distanzritten, an Schauvorführungen und Reitunterricht sowie die Vorbereitungen hierzu (Training).
Ist der gewerbliche Verleih von Reittieren mitversichert?
Nein. Ansprüche aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen Verleih von Reittieren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Kutschfahrten versichert?
Versichert ist die Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen. Nicht versichert sind jedoch Ansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten sowie Schäden, deren Ursache in deren Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit liegt.
Ist die Überlassung des Pferdes an andere Reiter abgesichert?
Ja, die unentgeltliche Überlassung bzw. Leihe von Pferden an Dritte (Fremdreiterrisiko) ist versichert.
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