Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht sind neben dem Versicherungsnehmer auch Familienangehörige, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sowie nicht gewerbsmäßige Tierhüter, Fremdreiter und Reitbeteiligungen mitversichert. Erfahren Sie hier, welche Bedingungen für die mitversicherten Personen gelten, wie sich der Versicherungsschutz auf Regressansprüche erstreckt und wer die Rechte und Obliegenheiten aus dem Vertrag wahrnimmt.
1) Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
- aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häusliche Gemeinschaft lebenden Personen,
- des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters und/oder Fremdreiters in dieser Eigenschaft,
- der nicht gewerbsmäßigen Reitbeteiligung (Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten).
Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Ansprüche der Tierhüter, Fremdreiter und Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer.
Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
2) Anwendung der Vertragsbestimmungen:
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
3) Wegfall des Versicherungsschutzes:
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
4) Rechte und Obliegenheiten:
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere Personen rund um das versicherte Tier – etwa Familienangehörige, Mitbewohner sowie Personen, die das Tier ohne gewerbliche Absicht betreuen oder reiten. Für diese mitversicherten Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer. Die formellen Rechte aus dem Vertrag liegen jedoch beim Versicherungsnehmer, während die Pflichten alle Beteiligten treffen.
Häufige Fragen
Wer ist bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht neben dem Versicherungsnehmer mitversichert?
Mitversichert sind die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, alle sonstigen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter und/oder Fremdreiter in dieser Eigenschaft sowie die nicht gewerbsmäßige Reitbeteiligung.
Sind auch Regressansprüche mitversichert?
Ja. Versichert sind auch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was passiert, wenn ein Ausschlussgrund bei einer mitversicherten Person vorliegt?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]