Die HanseMerkur Pflegeversicherung informiert über die Aufrechnung und erklärt, wie Forderungen mit Ansprüchen gegenüber dem Versicherer verrechnet werden können.
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegen eine Forderung aus der Beitragspflicht kann jedoch ein Mitglied eines Versicherungsvereins nicht aufrechnen.