Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung besteht für Operationen kein Leistungsanspruch, wenn die ursächliche Krankheit oder der Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftritt. Hier erfahren Sie, was das für Ihren Tarif bedeutet.
Operationen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes:
Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten und Unfälle, wenn diese Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz zwischenzeitlich unterbrochen ist und in genau diesem Zeitraum eine Krankheit oder ein Unfall ihren Ursprung haben, dann sind die daraus folgenden Operationen nicht abgedeckt. Entscheidend ist also, in welchem Zeitraum die Ursache der späteren Operation entstanden ist.
Häufige Fragen
Sind Operationen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert?
Nein. Operationen sind nicht versichert, wenn die zugrunde liegende Krankheit oder der Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftritt.
Welche Ursachen sind vom Ausschluss betroffen?
Betroffen sind Operationen aufgrund von Krankheiten und Unfällen, deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Worauf kommt es bei der Beurteilung an?
Maßgeblich ist, ob die Ursache – also die Krankheit oder der Unfall – während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes aufgetreten ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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