Bei Meinungsverschiedenheiten in der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung stehen Ihnen mehrere Wege offen: der kostenfreie Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht der BaFin sowie der Rechtsweg. Erfahren Sie hier, welche Beschwerdestellen Sie kontaktieren können und welches Gericht bei Klagen gegen den Versicherer oder den Versicherungsnehmer örtlich zuständig ist.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns auf, haben Sie insbesondere folgende Beschwerdemöglichkeiten.
Versicherungsombudsmann
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2100500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht
Klagen gegen den Versicherer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Tier-OP-Versicherung einmal nicht einverstanden sind, müssen Sie nicht sofort vor Gericht ziehen. Sie können sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden, der als unabhängige Schlichtungsstelle vermittelt. Auch die Versicherungsaufsicht BaFin können Sie ansprechen – sie entscheidet allerdings keine einzelnen Streitfälle. Bleibt eine Einigung aus, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welches Gericht dann zuständig ist, richtet sich danach, wer gegen wen klagt und wo Sitz, Niederlassung, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Meinungsverschiedenheiten wenden?
Sie haben insbesondere folgende Beschwerdemöglichkeiten: den Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin) sowie den Rechtsweg.
Ist das Verfahren beim Versicherungsombudsmann kostenpflichtig?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die HanseMerkur hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich dort jedoch melden, wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist bei Klagen gegen den Versicherer zuständig?
Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung. Zuständig ist ferner das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer bei Klageerhebung seinen Sitz, Niederlassungssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt der Versicherungsnehmer diesen nach Vertragsschluss ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Welches Gericht ist bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Ist dieser bei Klageerhebung nicht bekannt, gilt der Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
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