Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung geht ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt – mit besonderen Regeln bei häuslicher Gemeinschaft. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche wahren und bei der Durchsetzung mitwirken; bei Verletzung dieser Obliegenheiten drohen Leistungseinschränkungen.
Übergang von Ersatzansprüchen:
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen:
Der Versicherungsnehmer hat folgende Obliegenheiten:
- seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren;
- nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand anderes für den Schaden an Ihrem Tier verantwortlich ist und die HanseMerkur Ihnen die Kosten erstattet, übernimmt der Versicherer Ihren Anspruch gegen diesen Dritten – allerdings nie so, dass Sie dadurch schlechter dastehen. Lebt die verantwortliche Person mit Ihnen im selben Haushalt, bleibt sie grundsätzlich verschont, außer sie hat den Schaden absichtlich verursacht. Gleichzeitig sollen Sie Ihre Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen; tun Sie das nicht, kann die Leistung eingeschränkt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten, wenn die HanseMerkur zahlt?
Der Anspruch geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zu seiner Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht, wenn ich diese Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Der Versicherer ist insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolge der Verletzung keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Welche Folgen hat eine grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheit?
Der Versicherer darf seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]