Bei der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur entfällt die Ersatzpflicht aus besonderem Grund, wenn der Versicherungsnehmer arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind – etwa nach Eintritt des Versicherungsfalls. Hier erfahren Sie, wann der Versicherer leistungsfrei wird und welche Rolle ein rechtskräftiges Strafurteil spielt.
In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt Folgendes für „Keine Ersatzpflicht aus besonderem Grund“:
- Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Versicherer bewusst über Umstände täuscht, die darüber entscheiden, ob oder in welcher Höhe gezahlt wird, riskiert den Verlust des Leistungsanspruchs. Schon der Versuch einer solchen Täuschung genügt. Liegt zu Betrug oder Betrugsversuch ein rechtskräftiges Strafurteil vor, gilt die Täuschung als nachgewiesen.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer ihn arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Reicht bereits ein Täuschungsversuch aus?
Ja. Schon der Versuch, den Versicherer arglistig über die genannten Tatsachen zu täuschen, führt dazu, dass der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei ist.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Auf welche Tatsachen bezieht sich die Täuschung?
Es geht um Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
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