Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung gilt der Versicherungsvertreter in bestimmten Fällen als bevollmächtigt: Er darf Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Vertragsabschluss, Widerruf und Beendigung entgegennehmen, Versicherungsscheine übermitteln und Zahlungen annehmen – inklusive der Regeln zur Beschränkung dieser Vollmacht.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist Ansprechpartner und darf bestimmte Aufgaben rund um Ihren Vertrag übernehmen. Dazu gehört, dass er Ihre Erklärungen zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Ihren Anzeige- und Informationspflichten entgegennimmt. Außerdem darf er Ihnen den Versicherungsschein samt Nachträgen aushändigen und Zahlungen annehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss des Vertrags zusammenhängen. Wurde diese Zahlungsvollmacht eingeschränkt, müssen Sie das nur dann gegen sich gelten lassen, wenn Ihnen die Einschränkung bekannt war oder Sie sie grob fahrlässig nicht kannten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, die den Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrags, ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses betreffen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]