In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur muss sich der Versicherungsnehmer Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Was das für die Stellvertretung im Versicherungsverhältnis bedeutet, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine andere Person berechtigterweise an die Stelle des Versicherungsnehmers tritt und für ihn handelt, wird sie als Repräsentant betrachtet. Was diese Person weiß und wie sie sich verhält, wird dem Versicherungsnehmer so angerechnet, als hätte er selbst davon Kenntnis gehabt oder so gehandelt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt in der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur für Repräsentanten?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wessen Kenntnis muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Gilt die Zurechnung auch für das Verhalten der Repräsentanten?
Ja. Neben der Kenntnis muss sich der Versicherungsnehmer auch das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
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