In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Repräsentanten:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020