In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Aufschiebung der Zahlung:
- Zweifel an der Empfangsberechtigung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen.
- Behördliches oder strafgerichtliches Verfahren
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
- Zweifel an der Empfangsberechtigung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen.
- Behördliches oder strafgerichtliches Verfahren
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020