In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Welche Regelungen dabei zusätzlich zu beachten sind – etwa zur Beitragszahlung und zur Wartezeit –, erfahren Sie hier kompakt im Überblick.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich folgender Regelungen:
- der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags
- der vertraglichen Wartezeit
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Tier-OP-Versicherung setzt grundsätzlich zu dem Datum ein, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz auch tatsächlich greift, kommt es jedoch darauf an, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Außerdem ist die im Vertrag festgelegte Wartezeit zu berücksichtigen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Regelungen können den Beginn des Versicherungsschutzes beeinflussen?
Der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags sowie der vertraglichen Wartezeit.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Spielt die Zahlung des Beitrags eine Rolle für den Versicherungsschutz?
Ja, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]