In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags sowie der vertraglichen Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags sowie der vertraglichen Wartezeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020