Bei der HanseMerkur Tier-OP-Versicherung sind Operationen aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen nicht versichert, wenn sie dem Versicherungsnehmer bereits bei Antragstellung bekannt, angeraten oder erforderlich waren.
In der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur gilt folgendes für Krankheiten, Unfälle, Fehlentwicklungen:
Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, wenn diese dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung:
- bekannt,
- angeraten oder
- erforderlich
waren.
Was bedeutet das konkret?
Diese Lesehilfe fasst den Sachverhalt unverbindlich zusammen: Der Versicherungsschutz greift nicht für Operationen, deren Anlass – also eine Krankheit, ein Unfall oder eine anatomische Fehlentwicklung – dem Versicherungsnehmer schon zum Zeitpunkt der Antragstellung bewusst war oder für die bereits ein Eingriff empfohlen bzw. nötig war. Maßgeblich ist somit der Kenntnisstand bei Antragstellung.
Häufige Fragen
Welche Operationen sind bei Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen nicht versichert?
Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, angeraten oder erforderlich waren.
Auf welchen Zeitpunkt kommt es beim Ausschluss an?
Maßgeblich ist die Antragstellung: War die Krankheit, der Unfall oder die anatomische Fehlentwicklung dem Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt bekannt, angeraten oder erforderlich, besteht für die entsprechende Operation kein Versicherungsschutz.
Sind auch angeborene oder genetisch bedingte Fehlentwicklungen betroffen?
Ja. Der Ausschluss umfasst angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, sofern sie dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, angeraten oder erforderlich waren.
Wann ist eine Operation bei einer bekannten Fehlentwicklung nicht abgedeckt?
Wenn die anatomische Fehlentwicklung dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bereits bekannt war oder die Operation bereits angeraten beziehungsweise erforderlich war, ist der Eingriff nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]