Die Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur schließt bestimmte Operationen vom Versicherungsschutz aus. Welche Ursachen wie Krieg, innere Unruhen, Naturereignisse oder Kernenergie nicht versichert sind, erfahren Sie hier kompakt im Überblick.
Nicht versichert sind Operationen von Krankheiten und Unfällen, die verursacht werden durch:
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- hoheitliche Eingriffe
- innere Unruhen
- Streik oder Aussperrung
- Erdbeben
- Überschwemmung
- Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
Dies gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Operationen, die auf bestimmte außergewöhnliche Ereignisse zurückgehen – etwa Krieg, innere Unruhen, Naturereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung sowie Kernenergie und Strahlung –, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Auch wenn solche Ursachen nur mitwirkend beteiligt sind, besteht für die betreffende Operation kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Ursachen sind in der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Operationen von Krankheiten und Unfällen durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Sind durch Naturereignisse verursachte Operationen versichert?
Nein. Operationen, die durch Erdbeben oder Überschwemmung verursacht werden, sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch, wenn eine genannte Ursache nur teilweise beteiligt war?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Operationen durch Kernenergie oder Strahlung abgedeckt?
Nein. Operationen von Krankheiten und Unfällen durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
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