Wann darf die HanseMerkur in der Tier-OP-Versicherung die Beiträge ändern? Maßgeblich ist die Schaden- und Kostenentwicklung – mit dem Ziel, das ursprünglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Beitrag wiederherzustellen. Anpassungen können sowohl Senkungen als auch Erhöhungen bedeuten, wobei klare Grenzen gelten.
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife für die Tier-OP-Versicherung der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Das betrifft:
- den Beitrag in Euro
- die Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz
Die Anpassung erfolgt mit Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrags) wieder herzustellen.
Dabei sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Mögliche Auswirkungen einer Anpassung nach Ziffer 6.1:
- Verminderung eines Tarifs: Der Versicherer ist verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
- Erhöhung eines Tarifs: Die Anpassung darf nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur kann die Beiträge der Tier-OP-Versicherung über die Vertragslaufzeit anpassen, wenn sich Schäden und Kosten verändern. Damit soll das anfangs vereinbarte Gleichgewicht zwischen Versicherungsschutz und Beitrag erhalten bleiben. Eine Anpassung kann den Beitrag senken – dann profitierst du davon – oder erhöhen, wobei für eine Erhöhung eine Obergrenze gilt.
Häufige Fragen
Darf die HanseMerkur den Beitrag der Tier-OP-Versicherung erhöhen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife (Beitrag in Euro sowie Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz) der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Damit kann auch eine Erhöhung verbunden sein.
Gibt es eine Obergrenze für eine Beitragserhöhung?
Ja. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Werden Beitragssenkungen an mich weitergegeben?
Ja. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
Wozu dient die Beitragsanpassung?
Sie dient dazu, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrags) wieder herzustellen.
Welche Grundsätze gelten bei einer Anpassung?
Bei der Anpassung sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]