Wer den Beitrag zur Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Hier erfahren Sie, wann eine Zahlung trotzdem rechtzeitig ist, welche Pflichten gelten und was bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug passiert.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Dem Versicherungsnehmer können erhobene Kosten der Banken für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug mit der Beitragsrechnung belastet werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Beitrag per Lastschrift zahlen, sollten Sie zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto haben. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, bleibt Ihre Zahlung rechtzeitig, sofern Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Liegt das Scheitern dagegen an Ihnen, kann die HanseMerkur das Lastschriftmandat schriftlich beenden – dann übermitteln Sie den Beitrag selbst, und anfallende Bankkosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Wofür muss ich beim Lastschriftverfahren sorgen?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags müssen Sie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug zu vertreten habe?
Können ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden und haben Sie das zu vertreten, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu kündigen.
Muss ich nach Kündigung des Lastschriftmandats den Beitrag selbst zahlen?
Ja. Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Können mir Bankkosten für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug belastet werden?
Ja. Dem Versicherungsnehmer können erhobene Kosten der Banken für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug mit der Beitragsrechnung belastet werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]