Nach einer Operation übernimmt die HanseMerkur in der Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus die Kosten einer Nachbehandlung für Hund oder Katze – längstens bis zum 42. Kalendertag nach dem Eingriff. Was danach gilt und welche Behandlungen als Nachbehandlung zählen, erfahren Sie hier.
Was ist eine Nachbehandlung?
Eine Nachbehandlung ist eine notwendige Behandlung nach einer Operation, die der Wiederherstellung, der Verbesserung oder der Vermeidung einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Hundes oder Ihrer Katze dient.
Erstattung der Kosten:
- Wir ersetzen Ihnen die Kosten einer Nachbehandlung längstens bis zum 42. Kalendertag nach einer Operation.
- Die Kosten für Nachbehandlungen über die Dauer von 42 Kalendertagen hinaus erstatten wir Ihnen als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
Was bedeutet das konkret?
Braucht Ihr Hund oder Ihre Katze nach einer Operation weitere Behandlungen, damit die Genesung gelingt oder sich der Zustand nicht verschlechtert, werden diese Kosten innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Eingriff übernommen. Dauert die Behandlung länger an, läuft sie danach unter den allgemeinen Behandlungen weiter.
Häufige Fragen
Was zählt als Nachbehandlung nach einer Operation?
Eine Nachbehandlung ist eine notwendige Behandlung nach einer Operation, die der Wiederherstellung, der Verbesserung oder der Vermeidung einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes Ihres Hundes oder Ihrer Katze dient.
Wie lange werden die Kosten einer Nachbehandlung erstattet?
Die Kosten einer Nachbehandlung werden längstens bis zum 42. Kalendertag nach einer Operation ersetzt.
Was passiert mit Behandlungen, die länger als 42 Kalendertage dauern?
Die Kosten für Nachbehandlungen über die Dauer von 42 Kalendertagen hinaus werden als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 erstattet.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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