Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus sind Diagnostik und Behandlungen rund um Zucht, Fortpflanzung, Trächtigkeit, Scheinträchtigkeit und die natürlich ablaufende Geburt vom Versicherungsschutz ausgenommen – ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt bei Geburtskomplikationen bildet jedoch eine wichtige Ausnahme.
Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, ohne dass eine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt, die im Zusammenhang stehen mit:
- einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
- dem Fortpflanzungsprozess,
- der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit,
- der physiologisch ablaufenden Geburt.
Ein Kaiserschnitt, sofern dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist, stellt einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst.
Was bedeutet das konkret?
Rund um Zucht, Fortpflanzung, Trächtigkeit, Scheinträchtigkeit und eine normal verlaufende Geburt übernimmt der Tarif PremiumPlus grundsätzlich keine Diagnostik und Behandlung, solange dabei keine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt. Wird bei Geburtskomplikationen ein Kaiserschnitt medizinisch erforderlich, gilt dies als Versicherungsfall und ist vom Ausschluss ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Behandlungen im Zusammenhang mit der Trächtigkeit versichert?
Diagnostik und Behandlungen im Zusammenhang mit der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit sind nicht versichert, sofern keine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt.
Ist ein Kaiserschnitt mitversichert?
Ein Kaiserschnitt stellt einen Versicherungsfall dar und wird vom Ausschluss nicht erfasst, sofern er wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Sind Maßnahmen rund um die Zucht abgedeckt?
Nein. Diagnostik und Behandlungen im Zusammenhang mit einer Hunde- oder Katzenzucht – einschließlich zuchthygienischer Maßnahmen – sind nicht versichert, solange keine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt.
Ist eine normal verlaufende Geburt versichert?
Die physiologisch ablaufende Geburt ist vom Versicherungsschutz ausgenommen, sofern keine veterinärmedizinisch notwendige Operation erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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