Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus beträgt die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr – selbst dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser Dauer.
In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus Folgendes für die Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, der für die Versicherung als ein Abschnitt gilt. In der Regel umfasst sie ein Jahr. Läuft Ihr Vertrag über einen längeren Zeitraum, bleibt die Versicherungsperiode trotzdem bei einem Jahr. Nur wenn Ihr Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird, ist die Versicherungsperiode genauso lang wie diese kürzere Vertragsdauer.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Versicherungsperiode in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung?
Im Tarif PremiumPlus beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
Bleibt die Versicherungsperiode bei einem Jahr, wenn der Vertrag länger läuft?
Ja. Die Versicherungsperiode beträgt auch dann ein Jahr, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: HanseMerkur Tierkrankenversicherung, Tarif PremiumPlus, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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