In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur ist im Tarif PremiumPlus die Entschädigung je Versicherungsfall geregelt: Die Summe der Leistungen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – erfahren Sie, welche Höchstentschädigungen je Versicherungsfall gelten und worauf Sie bei den allgemeinen Behandlungen achten sollten.
Die Summe der Leistungen, die für den jeweiligen Versicherungsfall anfallen, ist auf die vereinbarte und im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme begrenzt. Bitte beachten Sie die Höchstbeträge für bestimmte Leistungen gemäß Ziffer 3.
Allgemeine Regelung:
- Es ist keine Höchstentschädigung je Versicherungsfall vereinbart.
Regelung für die Allgemeinen Behandlungen:
- Es ist keine Höchstentschädigung je Versicherungsfall für Versicherungsfälle gemäß Ziffer 2.3.1 vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Für einen einzelnen Versicherungsfall werden die anfallenden Leistungen zusammengerechnet und bis zur Versicherungssumme erstattet, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Eine zusätzliche Obergrenze allein für den einzelnen Versicherungsfall ist im Tarif PremiumPlus nicht festgelegt – weder allgemein noch für die allgemeinen Behandlungen. Beachten Sie zusätzlich die in Ziffer 3 genannten Höchstbeträge für bestimmte Leistungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt?
Die Summe der Leistungen für den jeweiligen Versicherungsfall ist auf die vereinbarte und im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme begrenzt.
Gibt es im Tarif PremiumPlus eine Höchstentschädigung je Versicherungsfall?
Nein, eine Höchstentschädigung je Versicherungsfall ist nicht vereinbart.
Gilt für die allgemeinen Behandlungen eine eigene Höchstentschädigung je Versicherungsfall?
Nein, für Versicherungsfälle gemäß Ziffer 2.3.1 ist keine Höchstentschädigung je Versicherungsfall vereinbart.
Muss ich neben der Versicherungssumme noch etwas beachten?
Ja, bitte beachten Sie die Höchstbeträge für bestimmte Leistungen gemäß Ziffer 3.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]