In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung legt der Tarif PremiumPlus fest, wie die Jahreshöchstentschädigung geregelt ist: Erfahren Sie, dass weder allgemein noch für die allgemeinen Behandlungen eine Jahreshöchstentschädigung vereinbart ist und welche Höchstbeträge für bestimmte Leistungen Sie zusätzlich beachten sollten.
Die Summe der Leistungen ist für alle im Versicherungsjahr eintretenden Versicherungsfälle auf die Versicherungssumme begrenzt (Jahreshöchstentschädigung). Bitte beachten Sie die Höchstbeträge für bestimmte Leistungen gemäß Ziffer 3.
Allgemeine Regelung:
- Es ist keine Jahreshöchstentschädigung vereinbart.
Regelung für die Allgemeinen Behandlungen:
- Es ist keine Jahreshöchstentschädigung für Versicherungsfälle gemäß Ziffer 2.3.1 vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich werden die Leistungen je Versicherungsjahr durch die Versicherungssumme begrenzt. Im Tarif PremiumPlus ist jedoch weder allgemein noch für die allgemeinen Behandlungen eine gesonderte Jahreshöchstentschädigung festgelegt. Beachten Sie ergänzend die genannten Höchstbeträge für bestimmte Leistungen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Jahreshöchstentschädigung?
Die Summe der Leistungen ist für alle im Versicherungsjahr eintretenden Versicherungsfälle auf die Versicherungssumme begrenzt.
Ist im Tarif PremiumPlus eine Jahreshöchstentschädigung vereinbart?
Nein, nach der allgemeinen Regelung ist keine Jahreshöchstentschädigung vereinbart.
Gilt eine Jahreshöchstentschädigung für die allgemeinen Behandlungen?
Nein, für Versicherungsfälle gemäß Ziffer 2.3.1 ist keine Jahreshöchstentschädigung vereinbart.
Gibt es trotzdem Höchstbeträge zu beachten?
Ja, bitte beachten Sie die Höchstbeträge für bestimmte Leistungen gemäß Ziffer 3.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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