In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
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