In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus wird die Entschädigung dann fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Was das für die Auszahlung bedeutet, lesen Sie hier.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt erst, wenn die HanseMerkur zwei Punkte geklärt hat: ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und in welcher Höhe die Leistung erbracht wird. Sind beide Punkte abschließend festgestellt, ist die Entschädigung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die HanseMerkur ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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