Die HanseMerkur Tierkrankenversicherung ermöglicht im Tarif PremiumPlus auf ausdrücklichen Wunsch die direkte Abrechnung tierärztlicher Leistungen mit der Tierarztpraxis oder der Tierklinik. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten – der ermittelte vertragliche Entschädigungsbetrag wird unmittelbar an die behandelnde Praxis oder Klinik gezahlt.
Direkte Abrechnung mit der Tierarztpraxis oder der Tierklinik:
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch rechnen wir die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.
Wir zahlen den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag in diesem Fall an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie es wünschen, übernimmt die HanseMerkur die Abrechnung der Behandlung direkt mit Ihrer Tierarztpraxis oder Tierklinik. Der erstattungsfähige Betrag wird dann unmittelbar an die behandelnde Stelle überwiesen, statt zunächst an Sie. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Kann die HanseMerkur direkt mit der Tierarztpraxis oder Tierklinik abrechnen?
Ja. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch rechnet die HanseMerkur im Tarif PremiumPlus die von einem Tierarzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.
An wen wird der Entschädigungsbetrag gezahlt?
Bei direkter Abrechnung zahlt die HanseMerkur den ermittelten vertraglichen Entschädigungsbetrag an die Tierarztpraxis oder die Tierklinik.
Ist für die direkte Abrechnung ein Wunsch erforderlich?
Ja. Die direkte Abrechnung erfolgt auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]