Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Wartezeit ab dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Welche Wartezeiten allgemein, bei Unfällen, Fehlentwicklungen, Prothesen sowie bei einer Erweiterung des Schutzes gelten, erfahren Sie hier.
Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese startet mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Beitrag unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginns zahlen.
Bitte beachten Sie dazu die Regelungen zur Fälligkeit des Erstbeitrags sowie den Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung unter Ziffer 7.4.
Wartezeit Allgemein:
Wir vereinbaren eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
Wartezeit Unfälle:
Bei Unfällen besteht keine Wartezeit.
Wartezeit Fehlentwicklungen:
Wir vereinbaren eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
Wartezeit Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel:
Wir vereinbaren eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
Wartezeit bei Erweiterung des Versicherungsschutzes:
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes durch den Abschluss des Zusatztarifs Zahn gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift nicht sofort mit Vertragsbeginn, sondern erst nach Ende der jeweiligen Wartezeit. Wie lange Sie warten müssen, hängt davon ab, worum es geht: Für allgemeine Leistungen ist die Wartezeit kürzer, für bestimmte Bereiche länger, und bei Unfällen gibt es gar keine. Damit der Schutz überhaupt anlaufen kann, sollte der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Wird der Schutz später erweitert, gelten für den neu hinzukommenden Teil eigene Wartezeitregeln.
Häufige Fragen
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese startet mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn.
Welche Frist gilt für die Zahlung des ersten Beitrags?
Sie müssen den ersten Beitrag unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn zahlen. Dies ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Gibt es bei Unfällen eine Wartezeit?
Nein, bei Unfällen besteht keine Wartezeit.
Wie lange ist die Wartezeit für Fehlentwicklungen sowie für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel?
Für Fehlentwicklungen sowie für Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel wird jeweils eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn vereinbart.
Was gilt bei einer Erweiterung des Versicherungsschutzes?
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes durch den Abschluss des Zusatztarifs Zahn gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]