In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes:
Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese startet mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Beitrag unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginns zahlen. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen zur Fälligkeit des Erstbeitrags sowie den Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung unter Ziffer 7.4.
- Wartezeit Allgemein
Wir vereinbaren eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
- Wartezeit Unfälle
Bei Unfällen besteht keine Wartezeit.
- Wartezeit Fehlentwicklungen
Wir vereinbaren eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
- Wartezeit Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel
Wir vereinbaren eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
- Wartezeit bei Erweiterung des Versicherungsschutzes
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes durch den Abschluss des Zusatztarifs Zahn gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese startet mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Beitrag unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginns zahlen. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen zur Fälligkeit des Erstbeitrags sowie den Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung unter Ziffer 7.4.
- Wartezeit Allgemein
Wir vereinbaren eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
- Wartezeit Unfälle
Bei Unfällen besteht keine Wartezeit.
- Wartezeit Fehlentwicklungen
Wir vereinbaren eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
- Wartezeit Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel
Wir vereinbaren eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn mit Ihnen.
- Wartezeit bei Erweiterung des Versicherungsschutzes
Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes durch den Abschluss des Zusatztarifs Zahn gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025