Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus muss der erste Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn gezahlt werden. Erfahren Sie, welche Folgen eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung hat – vom späteren Beginn des Versicherungsschutzes über das Rücktrittsrecht bis zur Leistungsfreiheit.
Fälligkeit des Erstbeitrags:
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen des Widerrufrechts.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem Sie die Zahlung veranlasst haben. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Weisen Sie uns nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Unser Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug:
Sofern Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Unsere Leistungsfreiheit:
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag sollte zügig nach dem im Versicherungsschein genannten Beginn gezahlt werden. Zahlen Sie zu spät, kann sich der Start Ihres Versicherungsschutzes nach hinten verschieben, der Versicherer kann unter Umständen vom Vertrag zurücktreten und muss für bestimmte Fälle gegebenenfalls nicht leisten. Können Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, wirken diese Folgen jedoch nicht zu Ihren Lasten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Dies gilt unabhängig vom Bestehen des Widerrufrechts.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag später zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem Sie die Zahlung veranlasst haben – vorausgesetzt, der Versicherer hat Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Solange der erste Beitrag nicht bezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was gilt für einen Versicherungsfall vor Zahlung des ersten Beitrags?
Für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt und der Versicherer kann nicht zurücktreten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]