In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Fälligkeit des Erstbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung:
- Fälligkeit des Erstbeitrags
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen des Widerrufrechts.
- Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst nachdem Sie die Zahlung veranlasst haben. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Weisen Sie uns nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Unser Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
Sofern Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
- Unsere Leistungsfreiheit
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Fälligkeit des Erstbeitrags
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen des Widerrufrechts.
- Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst nachdem Sie die Zahlung veranlasst haben. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Weisen Sie uns nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Unser Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
Sofern Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
- Unsere Leistungsfreiheit
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025